Bei einer Organspende werden menschliche Organe für eine Transplantation vom Organspender zur Verfügung gestellt. Lebendspenden sind bei Nieren und Leberlappen gängige Praxis, bei Gebärmüttern sind solche Spenden in der Experimentalphase. Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden.

Die Entnahme von lebensnotwendigen Organen wie Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm wird  nur nach dem Tod vorgenommen. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist meist die eindeutige Feststellung des Hirntod in einigen Ländern ist auch das Herztodkriterium notwendig. Darüber hinaus konkurrieren aus rechtlicher Sicht grundsätzlich Widerspruchs und Zustimmungsregelungen. (Wikipedia)


https://www.aerztezeitung.de/Politik/Trendwende-bei-der-Organspende-409661.html